Ob Direktvermarktung über das Marktprämienmodell oder langfristige PPA-Verträge – wir bringen Ihre Strommengen aus erneuerbaren Energien effizient und kostenoptimiert in den Markt. Sie möchten Ihre individuellen Anforderungen besprechen oder direkt eine Anfrage zu unseren Vermarktungsangeboten von Strom aus Ihren Windenergie- oder Photovoltaikanlagen erstellen? Dann nutzen Sie gerne unser Kundenportal.
Sie betreiben eine PV-Anlage, die kleiner als 750 kW ist und möchten ganz unkompliziert in die Direktvermarktung einsteigen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Kolleginnen und Kollegen von der EWE VERTRIEB GmbH.
Ob bestehender Batteriespeicher oder geplantes Großspeicherprojekt – wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihres Batteriespeichers durch gezielte Flexibilitätsvermarktung und eine marktorientierte Handelsstrategie. Unser Handelsbereich ermöglicht Ihnen den Zugang zu allen relevanten Energiemärkten – vom Spotmarkt bis zur Regelenergie. Gemeinsam entwickeln wir ein passendes Preismodell für Ihre Investition in Batteriegroßspeicher. Kontaktieren Sie uns gerne und wir schauen gemeinsam nach der optimalen Marktstrategie für Ihren Batteriespeicher.
Unter einem Power Purchase Agreement (PPA) versteht man einen mit einem Erzeuger und einem Abnehmer bilateral verhandelten Stromliefer- und Abnahmevertrag. PPAs eignen sich auf der Upstream-Seite insbesondere für
Ein PPA wird individuell ausgehandelt und legt die Bedingungen der grünen Stromlieferung fest. Dabei geht es insbesondere um die Verteilung zentraler Risiken – etwa im Hinblick auf Anlagentechnik, Marktpreise, Wetterprognosen und Einspeiseprofile. Auch die Preisgestaltung sowie die Ausstellung und Handhabung von Grünstromzertifikaten (HKNs) sind Bestandteil des Vertragswerks.
Voraussetzung für den Abschluss eines PPA ist eine technische Einrichtung, die es dem Direktvermarkter ermöglicht, die Einspeiseleistung ferngesteuert zu reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abzurufen.
Mit der Einführung des Marktprämienmodells wurde zu Beginn des Jahres 2012 ein erfolgreiches Instrument geschaffen, die Strommengen aus erneuerbaren Energien direkt in den Strommarkt zu integrieren.
Seither vermarkten Anlagenbetreiber ihre Strommengen über erfahrene Direktvermarkter direkt über die Strombörse und erhalten die Marktprämie von Ihrem Netzbetreiber. Die Marktprämie (Förderung) gleicht dabei die Differenz zwischen dem energieträgerspezifischen Marktwert und dem anzulegenden Wert (Einspeisevergütung) aus.
Die Voraussetzungen für eine geförderte Direktvermarktung sind, dass die Anlage nach dem EEG förderberechtigt ist und dem Direktvermarkter eine Beeinträchtigung oder der planmäßige Ausfall der Anlage mitgeteilt wird. Zudem muss eine technische Einrichtung gegeben sein, über die der Direktvermarkter die Einspeiseleistung ferngesteuert reduzieren und die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen kann.